Die Begutachtung erfolgt nach den Leitlinien der Schweizerischen Gesellschaft für Versicherungspsychiatrie.
Ein medizinisch-psychiatrisches Gutachten im Sinne der Leitlinien der Schweizerischen Gesellschaft für Versicherungspsychiatrie ist die schriftliche Äusserung eines unabhängigen psychiatrischen Experten zu einer versicherungspsychiatrischen Fragestellung im Rahmen des Gutachtenauftrags.
Das psychiatrische Gutachten ist eine Falldarstellung aus medizinisch-psychiatrischer Sicht. Bei der Begutachtung übernimmt der Arzt eine Expertenfunktion, d.h. eine Hilfsfunktion im Entscheidungsprozess der Verwaltung oder eines anderen Rechtsanwenders.
Der Gutachter beantwortet die aus juristischer Sicht gestellten Fragen unvoreingenommen, gewissenhaft und neutral.
Der Gutachter bleibt auch in der Gutachtensituation stets Arzt. Die Begutachtung erfolgt unter Beachtung des bio-psycho-sozialen Krankheitsmodells der Psychiatrie. Es gehört zur Aufgabe des Gutachters, biologische, intrapsychische, interpersonale und soziale, inklusive kulturelle und systemische Aspekte, die in direktem und nachvollziehbarem Zusammenhang mit den psychischen Störungen stehen, darzustellen und in die Beurteilung einzubeziehen.
Die gemäss ständiger Rechtsprechung des EVG geltenden juristischen Anforderungen hinsichtlich des Beweiswertes eines Gutachtens werden beachtet.
Bei sozialmedizinischen Begutachtungen steht die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit und verbliebener Tätigkeitsmöglichkeiten (in angestammter und möglichen, adaptierten Tätigkeiten) im Focus, um Aussagen zur Einschränkung der Erwerbsfähigkeit aufgrund eines Gesundheitsschadens einer Person machen zu können.
Bei einem unfallversicherungsrechtlichen Verfahren ist zusätzlich die Beurteilung der Kausalität unter Berücksichtigung der Adäquanztheorie notwendig.  Gutachter und Experten

Dr. med. Milan Kalabic, FMH Psychiatrie und Psychotherapie, Chefarzt der Klinik Teufen
Dr. med. Engelbert Hillebrand, FMH Psychiatrie und Psychotherapie, Stellvertretender Chefarzt der Klinik Teufen
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